26.03.2017 Produkte

Die Norm 81-20 aus Sicht der Notkommunikation

Sie erfüllen mit unseren Produkten einfach die neuen Sicherheitsanforderungen der Norm 81-20:2014, die am 31. 8. 2017 in Kraft tritt. Diese beschäftigt sich unter anderem mit der Notrufkommunikation unter und über der Kabine.

Welche Änderungen bringt die Norm?

Aus der vorangegangenen Norm wissen wir, dass jeder Aufzug für den Fall, dass jemand im Aufzug stecken bleibt, mit einem Notrufsystem ausgestattet sein muss. Neu muss jetzt der Aufzug auch über/unter der Kabine mit Kommunikationseinheiten ausgestattet werden.

Wenn die im Aufzugsschacht fest sitzende Person keine Fluchtmöglichkeit hat, muss neben dem ALARM-System gemäss der Norm EN 81-28 eine weitere Anlage installiert werden, die einen Alarm auslöst. Diese muss im Fluchtraum an den Stellen zugänglich sein, wo das Risiko besteht, dass Personen fest sitzen könnten.

Bestellnummer: 913661ESET

Unsere Lösung

Die Antwort von 2N auf diese Anforderung ist das Audiogerät 2N® Voice Alarm Station. Im Unterschied zu anderen Herstellern von Notrufsystemen wird unsere Anlage direkt an den Notrufkommunikator in der Aufzugskabine (2N® Lift1, 2N® Lift8) angeschlossen. Dadurch wird bei der Verkabelung gespart und gleichzeitig ist keine externe Stromversorgung notwendig.

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