19.02.2019 Kompatibilität

2N ist mit Ihren Aufzugskommunikationsanlagen auf die neue Norm EN 81-28:2018 vorbereitet

Im vergangenen Jahr wurde die Norm EN 81-28:2018 verabschiedet, die die Anforderungen an neue Installationen der Aufzugsnotfallkommunikation beschreibtt.

Die neue Norm, die seit dem 1.12.2018 gilt, führt folgende Veränderungen ein:

  • Aktualisierung der Standards EN 81-20 (ersetzt EN 81-1 und EN 81-2)
  • Anzeige des Batteriezustandes und ihrer richtigen Aufladung
  • Definition der Grenzlautstärke und ihrer Einstellmöglichkeiten
  • Anzeige des Versagens der Notfall-Sprechanlage für die Aufzugsbenutzer

Die neuen Anforderungen wurden bereits in alle 2N Notfall-Sprechanlagen implementiert und sind Bestandteil der neusten FW-Versionen.

Zusätzlich zur Standardmeldung des Batteriefehlerzustands und dessen Beendung mittels einer Betriebs-SMS wurde die analoge Aufzugsanschlussstelle 2N® EasyGate PRO um die Funktion der lokalen Anzeige mittels LED erweitert. Im Laufe des Serviceeingriffs vor Ort besteht so die Möglichkeit, den Zustand der eingesetzten Batterien sofort zu überprüfen. Die Zentraleinheit des Systems 2N® Lift8 war bereits mit der lokalen Anzeige mittels LED versehen.

Alle 2N Aufzugskommunikationsanlagen entsprechen den vorgeschriebenen Lautstärken. Je nach Modell kann die Lautstärke gemäß den Softwareparametern (2N® Lift1), mittels des Trimmers der Ansage (2N® Lift8), bzw. der Hardwaretasten (2N® LiftIP), geändert werden.

Die Aufzugskommunikationsanlagen wurden um die Funktion Anzeige des Versagens der Kommunikationsanlage erweitert. Falls die Anlage in einen solchen Fehlerzustand gerät, beginnen die grüne und die gelbe LED in der Aufzugskabine abwechselnd zu blinken. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, den Kontakt für die Blockierung des Aufzugs zu benutzen und den Betrieb mit einer nicht funktionierenden Kommunikationsanlage zu verhindern.